
Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...
Wer Krankheitskosten nicht bei der Krankenversicherung geltend macht, sondern selbst trägt, um eine Beitragsrückerstattung zu erhalten, hat steuerlich am Ende doppelt Pech: Die Krankheitskosten sind nach einem Urteil des Finanzgerichts Münster weder als Sonderausgaben abziehbar - es sind schließlich keine Beiträge -, noch sind sie eine außergewöhnliche Belastung, weil sie schließlich freiwillig und nicht zwangsläufig getragen wurden. Gleichzeitig mindert die Beitragsrückerstattung die Höhe der abziehbaren Sonderausgaben, so dass die Ersparnis am Ende mitunter sehr marginal ausfallen kann.