
Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...
Damit das Finanzamt den Steuervorteil für Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen gewährt, muss der Steuerzahler nicht nur eine Rechnung vorlegen, sondern diese auch auf das Konto des Leistungserbringers bezahlt haben. Eine Barzahlung schließt den Steuervorteil aus. Für den Bundesfinanzhof ist klar, dass das auch für die Rechnung des Schornsteinfegers gilt. Die Klägerin konnte die Richter auch nicht mit dem Argument umstimmen, dass der Kaminfeger auf Barzahlung bestanden habe und außerdem bei der "Quasi-Behörde Bezirksschornsteinfeger" Schwarzarbeit nicht zu befürchten sei. Das Gesetz ist nach Auffassung der Richter nun einmal eindeutig. Wer also den Steuervorteil in Anspruch nehmen will, muss somit auch den Kaminfeger per Banküberweisung bezahlen.