Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Abzug von Kinderbetreuungskosten trotz Barzahlung

Auch wenn Kinderbetreuungskosten für die steuerliche Berücksichtigung eigentlich unbar zu zahlen sind, lässt das Finanzgericht Niedersachsen eine Ausnahme für Minijobs zu.

Voraussetzung für den Abzug von Kinderbetreuungskosten ist eigentlich, dass die Eltern die Aufwendungen durch eine Rechnung und die Zahlung auf das Konto des Leistungserbringers nachweisen. Wie bei Handwerkerleistungen führt die Barzahlung dazu, dass die Kosten nicht steuerlich berücksichtigt werden können. Das gilt allerdings nur für Dienstleistungen, für die Rechnungen ausgestellt werden, meint das Finanzgericht Niedersachsen. Bei Mini-Jobs seien nicht zwingend unbare Zahlungen notwendig, und damit sind die Kinderbetreuungskosten dann trotz Barzahlung abziehbar.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-12 wid-95 drtm-bns 2025-03-12