Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Heimunterbringung eines Angehörigen

Kosten für die Heimunterbringung eines Angehörigen sind als außergewöhnliche Belastung abziehbar, allerdings nach anderen Regeln, wenn die Unterbringung krankheits- statt altersbedingt erfolgt.

In der Entscheidung über eine Nichtzulassungsbeschwerde hat der Bundesfinanzhof noch einmal klargestellt, dass die Kosten für die krankheitsbedingte Unterbringung von Angehörigen in einem Altenpflegeheim als außergewöhnliche Belastung in unbeschränkter Höhe abziehbar sind, sofern sie die zumutbare Eigenbelastung übersteigen. Dagegen sind die Aufwendungen für eine altersbedingte Heimunterbringung nur in begrenzter Höhe entsprechend dem steuerfreien Existenzminimums abziehbar (bis 2009: maximal 7.680 Euro abziehbar; seit 2010: maximal 8.004 Euro abziehbar). Dafür wird bei dieser Abzugsregelung keine zumutbare Eigenbelastung gegengerechnet.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-12 wid-95 drtm-bns 2025-03-12