Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Betreuungskosten für Kleinkinder

Das Finanzgericht Düsseldorf hat keine Einwände dagegen, dass Betreuungskosten für Kleinkinder bis Ende 2011 nur dann abziehbar sind, wenn beide Elternteile berufstätig waren.

Ab 2012 wurde der steuerliche Abzug von Kinderbetreuungskosten deutlich vereinfacht und vereinheitlicht. Davor, also bis 2011, war der Abzug von mehreren Faktoren abhängig. Für Kinder unter drei Jahren beispielsweise waren Kinderbetreuungskosten nur abziehbar, wenn beide Elternteile berufstätig sind. Diese Regelung hat das Finanzgericht Düsseldorf bestätigt und einem Ehepaar den Abzug der Betreuungskosten für zwei der drei Kinder gestrichen, weil nur einer der beiden Elternteile berufstätig und die beiden Kinder noch nicht drei Jahre alt waren.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-12 wid-95 drtm-bns 2025-03-12