Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Steuerfreiheit eines Forschungsstipendiums

Nur weil ein Stipendium an bestimmte Bedingungen geknüpft ist, ist die Geldförderung damit nicht automatisch steuerpflichtig, meint das Finanzgericht Hamburg.

Damit ein Forschungsstipendium steuerfrei ist, darf es den für die Forschungsaufgabe und die Bestreitung des Lebensunterhalts erforderlichen Betrag nicht übersteigen. Außerdem darf es den Stipendiaten nicht zu einer bestimmten wissenschaftlichen oder künstlerischen Gegenleistung verpflichten. Mit dem zweiten Aspekt hat sich jetzt das Finanzgericht Hamburg befasst und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass eine Gegenleistung nicht allein deswegen vorliegt, weil das Stipendium für die Forschung zu einem bestimmten Thema vergeben wurde und eine wesentliche Änderung dieses Themas zustimmungspflichtig ist. Das gilt zumindest solange, wie der Stipendiat ansonsten frei an dem Thema arbeiten kann und kein bestimmtes Ergebnis abliefern muss.

Auch eine Reihe anderer Anforderungen zählt das Finanzgericht nicht zu den Gegenleistungen, die eine Steuerfreiheit ausschließen würden. Die Verpflichtung zur Anwesenheit am Kolleg, das das Stipendium gewährt, zur Teilnahme und zum Vortrag in einem Arbeitskreis mit anderen Stipendiaten, zur Erstellung eines Abschlussberichts sowie die Pflicht zu einem Hinweis auf den Stipendiengeber im Fall einer Veröffentlichung des Forschungsergebnisses stehen der Steuerfreiheit nicht im Wege.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-12 wid-95 drtm-bns 2025-03-12