
Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...
Praxisgebühren und Zuzahlungen zu Medikamenten sind nicht als Sonderausgaben abziehbar, weil es sich dabei nicht um Krankenversicherungsbeiträge handelt. Ein Ehepaar argumentierte vor dem Finanzgericht Hamburg nun, dass diese Kosten dann zumindest als außergewöhnliche Belastung ohne zumutbare Eigenbelastung abziehbar sein müssten. Sie seien Teil der Krankenversorgung auf Sozialhilfeniveau, die aus verfassungsrechtlichen Gründen von der Steuer freizustellen sei.
Das Gericht sah das aber anders und hält die zumutbare Eigenbelastung auch unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu dieser Frage für verfassungsgemäß. Gegen das Urteil haben die Kläger nun Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesfinanzhof eingelegt.