Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Beschränkte Abziehbarkeit von Kinderbetreuungskosten zulässig

Der Bundesfinanzhof hält die beschränkte Abziehbarkeit von Kinderbetreuungskosten für verfassungsgemäß.

Die Beschränkung des Abzugs erwerbsbedingter Kinderbetreuungskosten auf zwei Drittel der Aufwendungen und einen Höchstbetrag von 4.000 Euro je Kind hält der Bundesfinanzhof für verfassungsgemäß. Auch wenn sich das Urteil auf das alte Recht vor 2012 bezieht, bei dem Kinderbetreuungskosten noch nicht generell als Sonderausgaben eingestuft wurden, wird der Bundesfinanzhof das neue Recht kaum anders bewerten. Allerdings verhindert das neue Recht durch die geänderte Einstufung auch die Geltendmachung von Verlusten und damit von vorweggenommenen Werbungskosten. Ob dieses Abzugsverbot auch zulässig ist, war nicht Gegenstand des Verfahrens und wird daher sicher früher oder später auch dem Bundesfinanzhof als Frage vorliegen.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-12 wid-95 drtm-bns 2025-03-12