Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

mehr...

Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

mehr...

Kinderbetreuungskosten bei der Kindergeld-Einkommengrenze

Kinderbetreuungskosten, die ein Kind bezahlt, mindern nicht die Einkünfte des Kindes bei der Kindergeld-Einkommensgrenze, solange sie keine Werbungskosten sind.

Weil eine Tochter während ihrer Ausbildung selbst bereits Mutter geworden war, ließ sie das Kind tagsüber betreuen, um ihre Ausbildung abzuschließen. Ihre Mutter musste am Ende des Jahres jedoch das Kindergeld zurückzahlen, weil das Einkommen der Tochter über der kindergeldschädlichen Einkommensgrenze lag. Mutter und Tochter wollten daher, dass die gezahlten Kinderbetreuungskosten als zwangsläufiger Aufwand vom kindergeldschädlichen Einkommen abgezogen werden. Doch das hat ihnen der Bundesfinanzhof jetzt verweigert, weil Kinderbetreuungskosten zum damaligen Zeitpunkt noch nicht als Werbungskosten abziehbar waren, und außergewöhnliche Belastungen, in deren Rahmen die Kosten abgezogen wurden, nicht das kindergeldschädliche Einkommen mindern.

Familien in einer vergleichbaren Lage müssen also damit leben, dass die Kinderbetreuungskosten nur in den Jahren (2006 - 2011) berücksichtigt werden, in denen sie wie Werbungskosten abziehbar waren. Seit dem 1. Januar 2012 sind Kosten für die Kinderbetreuung zwar ausnahmslos Sonderausgaben, allerdings ist gleichzeitig auch die Einkommensprüfung beim Kindergeld weggefallen, sodass sich das Problem jetzt nicht mehr stellt.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-12 wid-95 drtm-bns 2025-03-12