Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Zahlungen eines Ehegatten auf ein gemeinsames Oder-Konto

Der Bundesfinanzhof hat sich mit den Nachweisproblemen bei der Frage befasst, ob die Einzahlung auf ein gemeinsames Oder-Konto eine Schenkung an den anderen Ehegatten auslöst.

Wenn das Finanzamt die Einzahlung eines Ehegatten auf ein gemeinsames Oder-Konto der Eheleute der Schenkungsteuer unterwerfen will, muss es Tatsachen vorbringen, die zur Annahme einer Schenkung führen können. Dazu gehört laut dem Bundesfinanzhof auch der Nachweis, dass der andere Ehegatte im Verhältnis zum einzahlenden Ehegatten tatsächlich und rechtlich frei zur Hälfte über das eingezahlte Guthaben verfügen kann. Gibt es allerdings hinreichend deutliche objektive Anhaltspunkte dafür, dass beide Ehegatten zu gleichen Anteilen am Kontoguthaben beteiligt sind, muss der andere Ehegatte nachweisen, dass im Innenverhältnis nur der einzahlende Ehegatte berechtigt sein soll.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-12 wid-95 drtm-bns 2025-03-12