
Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...
Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat entschieden, dass die Kosten für die Adoption eines Kindes keine außergewöhnliche Belastung sind. Im Hinblick darauf, dass der Bundesfinanzhof mittlerweile auch die Kosten für eine heterologe künstliche Befruchtung als außergewöhnliche Belastung anerkennt, hatten die klagenden Eltern gehofft, ihre Adoptionskosten steuerlich geltend machen zu können. Das Finanzgericht beruft sich aber auf frühere Entscheidungen des Bundesfinanzhofs, der bisher die steuerliche Berücksichtigung abgelehnt hat. Jetzt erhält er jedoch die Möglichkeit, im mittlerweile anhängigen Revisionsverfahren seine Rechtsprechung zu ändern.