Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Steuer auf Wehrsold und Freiwilligendienst

Nach dem Entwurf für das Jahressteuergesetz 2013 sollen der Wehrsold und die Vergütung für den Bundesfreiwilligendienst zukünftig steuerpflichtig sein - allerdings regt sich gegen diese Pläne Widerstand aus allen Lagern.

Eine geplante Änderung im Entwurf des Jahressteuergesetzes 2013 sorgt derzeit für Aufregung: Zukünftig sollen der Wehrsold der freiwilligen Soldaten und die Bezüge der Teilnehmer am Bundesfreiwilligendienst nicht mehr steuerfrei sein. Im Gegenzug sollen die Eltern der Betroffenen für sechs Monate Kindergeld beziehen dürfen. In vielen Fällen würde das Kindergeld die fälligen Steuern übersteigen. Trotzdem ist noch längst nicht sicher, ob es tatsächlich so kommt, denn an der Besteuerung von Wehrsold und Freiwilligendienst gibt es heftige Kritik, auch aus den Reihen der Bundesregierung. Vor allem der Verteidigungsminister und die für den Freiwilligendienst zuständige Sozialministerin sind über die Pläne wenig erfreut. Bisher liegt das Gesetz nur als Referentenentwurf vor, sodass sich bis zur endgültigen Verabschiedung ohnehin noch viele Änderungen ergeben werden.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-12 wid-95 drtm-bns 2025-03-12