Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Allein im Umsatzsteuerrecht gibt es zahlreiche Änderungen durch das Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz, die fast alle Unternehmen in der einen oder anderen Weise betreffen.
In mehreren Urteilen hat der Bundesfinanzhof seine Rechtsprechung zur 1 %-Regelung korrigiert und präzisiert.
Nach mehreren Anläufen ist das Jahressteuergesetz 2013 mit zahlreichen Änderungen im Steuerrecht jetzt als Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz in Kraft getreten.
Die Möglichkeit, Altverluste aus Wertpapiergeschäften aus der Zeit vor der Abgeltungsteuer mit Gewinnen aus späteren Wertpapiergeschäften zu verrechnen, besteht nur noch für die in diesem Jahr erzielten Gewinne.
In einer Verwaltungsanweisung hat das Bundesfinanzministerium Regeln für die Gelangensbestätigung aufgestellt, darunter eine bis 31. Dezember 2013 verlängerte Übergangsregelung
Neben Bremen und Schleswig-Holstein erhöht nun kurzfristig auch Berlin die Grunderwerbsteuer zum Jahreswechsel.
In einer Verwaltungsanweisung erklärt das Bundesfinanzministerium Details zu den neuen Pflichtangaben für Rechnungen.
Im Reisekostenrecht ersetzt ab 2014 die erste Tätigkeitsstätte den Begriff der regelmäßigen Arbeitsstätte.
Mit der Änderung beim Tätigkeitsstättenbegriff sind auch geänderte Regeln bei Fahrtkosten zu beachten, insbesondere bei der Entfernungspauschale.
Neben kürzeren Mindestabwesenheitszeiten gibt es für Verpflegungsmehraufwendungen künftig nur noch zwei Stufen.
 
psnk-fepl 2025-03-12 wid-81 drtm-bns 2025-03-12