Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Die Betriebsprüfungsordnung wird geändert

Die Betriebsprüfungsordnung wird neugefaßt. Dabei soll es zu kleinen Änderungen kommen, die möglicherweise aber beträchtliche Auswirkungen zeigen werden.

Die vom Bundesfinanzministerium geplanten Änderungen der Betriebsprüfungsordnung sind minimal, jedoch allemal geeignet, die Rechtsposition des Steuerpflichtigen erheblich zu beeinträchtigen.

Ausweitung des Prüfungszeitraums

Die Vorschrift über die Festlegung des Prüfungszeitraums auf die letzten drei Besteuerungszeiträume soll den Zusatz "in der Regel" erhalten. Durch diese Erweiterung wird eine Aufweichung des Prüfungszeitraums und eine unterschiedliche Handhabung in den einzelnen Bundesländern befürchtet.

Einschränkung beim Ort der Prüfung

Die Möglichkeit, die Außenprüfung in den Räumen des Steuerberaters durchzuführen, soll abgeschafft werden. Abgesehen von rein praktischen Erwägungen wie der Entstehung von Raumproblemen wird durch diese Einschränkung die Mitwirkung des Steuerberaters bei Betriebsprüfungen erheblich erschwert.

Einbeziehung von Betriebsangehörigen

Neu eingeführt werden soll die Möglichkeit für den Betriebsprüfer, auch Betriebsangehörige einzubeziehen, die vom Steuerpflichtigen zuvor nicht benannt wurden. Dadurch ist eine Verschlechterung der Schutzposition des Steuerpflichtigen zu befürchten - nicht zuletzt deshalb, weil der Kreis der Auskunft gebenden Personen auf diese Weise erheblich erweitert wird. Unter anderem auch auf Personen, die möglicherweise nicht in der Lage sind, sachkundige Auskünfte zu geben und deren steuerliche Relevanz nicht richtig einschätzen können.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-12 wid-81 drtm-bns 2025-03-12