
Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...
Es macht einen gewaltigen Unterschied, in welche Betriebsprüfungsklasse Ihr Betrieb eingestuft wird. Während Großbetriebe nahezu lückenlos geprüft werden, werden Kleinbetriebe im Durchschnitt nur alle 25 Jahre geprüft. Die Betriebsgrößenklassen sind mit Wirkung zum 1. Januar 2001 geändert worden.
Großbetriebe sind jetzt die Betriebe, die ein der nachfolgenden Kriterien erfüllen: Umsatzerlöse höher als 11,9 Mio. DM, steuerlicher Gewinn höher als 465.000 DM. Der Prüfungsturnus beträgt 4,4 Jahre.
Bei Mittelbetrieben beträgt der Prüfungsturnus 11,8 Jahre. Ihr Betrieb ist ein Mittelbetrieb, wenn folgende Voraussetzung erfüllt wird: Die Umsatzerlöse sind entweder höher als 1,45 Mio. DM oder der steuerlicher Gewinn ist höher als 91.000 DM.
Als Kleinbetrieb werden Sie eingestuft, wenn entweder die Umsatzerlöse größer als 265.000 DM sind oder der steuerliche Gewinn größer als 50.000 DM ist.
Alle Betriebe, deren Umsatzerlöse oder der steuerliche Gewinn darunter liegen, gehören zu den Kleinstbetrieben, die fast nie geprüft werden. Die Unternehmer ersparen sich in dieser Kategorie den erhöhten Aufwand, den eine Betriebsprüfung mit sich bringt.
Den kompletten Text der Betriebsprüfungsordnung und Auszüge aus der Abgabenordnung können Sie auch als PDF-Dokument abrufen: Betriebsprüfungsordnung vom 15. März 2000