
Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...
Das bereits im März verabschiedete Altersvermögensergänzungsgesetz sieht folgende Änderungen des Rentenrechts vor:
Die Renten werden ab dem 1. Juli 2001 nicht inflations-, sondern nettolohnbezogen angepasst.
Entgelte von Erziehungspersonen, die während der ersten zehn Lebensjahre des Kindes eine Teilzeitbeschäftigung ausübten und dabei unterschiedlich verdienten, werden um 50 % höher bewertet. Die maximale Höchstbewertung beträgt 100 % des Durchschnittsverdienstes.
Ehegatten haben künftig bei Rentenantritt die Möglichkeit, die Rentenanwartschaften aufzuteilen.
Das Rentenniveau wird bis zum Jahr 2030 auf 67 % des Nettolohnes abgesenkt, um so die Beitragsbelastung bis zum Jahr 2020 auf maximal 20 % und bis 2030 auf maximal 22 % zu begrenzen.
Das Rentenniveau bei Witwen-/Witwerrente wird auf 55 % abgesenkt, erhöht sich jedoch bei der Erziehung eines Kindes.