
Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...
Nach einer Marathonsitzung des Vermittlungsausschusses ist der Kündigungsschutz nun wieder da angelangt, wo er vor sechs Jahren schon einmal gewesen ist: Künftig gilt der verschärfte Kündigungsschutz erst für Betriebe mit mehr als 10 Mitarbeitern, bisher lag die Grenze bei mehr als 5 Mitarbeitern. Allerdings ist der veränderte Kündigungsschutz auf Neueinstellungen begrenzt, für bereits angestellte Mitarbeiter gilt die alte Rechtslage weiter.
Auch wenn diese Änderung sicher nicht sofort zu einer großen Welle von Neueinstellungen führt, so schafft sie doch die Grundlage für eine flexiblere Personalplanung bei Existenzgründern und Kleinunternehmern, sobald eine echte Konjunkturerholung kommt. Weitere Beschlüsse betreffen die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe, für die zukünftig die Kommunen zuständig sind, wenn sie dies wünschen, andernfalls die Bundesanstalt für Arbeit. Sowohl die Zumutbarkeitsregeln für Langzeitarbeitslose als auch mögliche Änderungen beim Tarifrecht wurden verworfen. Damit ist Langzeitarbeitslosen nun jede legale Arbeit zumutbar, während beim Tarifrecht lediglich eine Protokollerklärung beschlossen wurde, die die Tarifpartner auffordert, innerhalb eines Jahres eine freiwillige Regelung zu finden.