
Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...
Oft kommt es vor, dass ein Unternehmer mehrere Pkw in seinem Betriebsvermögen hat, die er auch teilweise für Privatfahrten nutzt. Führt er kein Fahrtenbuch, aus dem die private Nutzung eindeutig hervorgeht, wird das Finanzamt die 1 %-Regelung auf jeden Pkw anwenden, der zum Betriebsvermögen gehört. Die Privatnutzung wird so recht schnell zu einem ziemlich teuren Vergnügen. Es ist daher sehr zu empfehlen, zumindest für rein betrieblich genutzte Pkw ein Fahrtenbuch zu führen.
Das Finanzgericht München hat dem Finanzamt bei diesem Vorgehen im Fall eines Bauunternehmens zugestimmt, das vier Pkws besitzt. Obwohl die Gesellschafter schon für die beiden teuersten Pkws eine Versteuerung nach der 1 %-Regelung vornahmen und die beiden anderen ausgesprochene Baustellenfahrzeuge waren, durfte das Finanzamt für alle vier Pkw die 1 %-Regelung anwenden.