
Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...
Das Bundesfinanzministerium hat am 4. August 2006 einen Erlass herausgegeben, der sich mit der Änderung der Freistellungsaufträge aufgrund des Steueränderungsgesetzes 2007 befasst. Die Änderung ergibt sich durch die Senkung der Sparerfreibeträge von derzeit 1.370 Euro (2.740 Euro bei Zusammenveranlagung) auf 750 / 1.500 Euro. Unter Berücksichtigung des Werbungskosten-Pauschbetrages können daher ab dem 1. Januar 2007 nur noch höchstens 801 / 1.602 Euro vom Kapitalertragsteuerabzug freigestellt werden. Für bestehende Freistellungsaufträge gilt, dass der Freistellungsbetrag für Erträge, die nach dem 31. Dezember 2006 zufließen, nur zu 56,37 % des Volumens des erteilten Freistellungsauftrags berücksichtigt wird. Wer eine andere Aufteilung wünscht, muss einen Antrag nach neuem Muster stellen.