Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Gemeinsame Nutzung eines Arbeitszimmers

Für ein gemeinsam genutztes häusliches Arbeitszimmer kann jeder Nutzer den vollen Höchstbetrag von 1.250 Euro steuerlich geltend machen.

Für ein häusliches Arbeitszimmer können pro Jahr bis zu 1.250 Euro an Aufwendungen steuerlich geltend gemacht werden, wenn für die berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Nutzen mehrere Personen das Arbeitszimmer für berufliche Zwecke, hat das Finanzamt den Höchstbetrag von 1.250 Euro bisher immer nur einmal pro Arbeitszimmer anerkannt. Wenn also Eheleute ein gemeinsames Arbeitszimmer haben und beide die Abzugsvoraussetzung erfüllen, hat das Finanzamt jedem Ehepartner den halben Höchstbetrag zugestanden.

Der Fiskus konnte sich bei dieser Handhabung auf den Bundesfinanzhof berufen, der die objektbezogene Auslegung des Höchstbetrags mehrfach abgesegnet hatte. Doch jetzt hat der Bundesfinanzhof seine Rechtsprechung geändert und vertritt nun eine subjektbezogene Auslegung. Damit hat jetzt jeder Steuerzahler Anspruch auf den Höchstbetrag, unabhängig davon, ob es sich um dasselbe Arbeitszimmer handelt, das auch ein anderer Steuerzahler nutzt.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-12 wid-81 drtm-bns 2025-03-12