Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Anhebung der GWG-Grenze

Die Grenze für die Sofortabschreibung von geringwertigen Wirtschaftsgütern soll 2018 von bisher 410 Euro auf 800 Euro angehoben werden.

Während des bisherigen Gesetzgebungsverfahrens für das Zweite Bürokratieentlastungsgesetz kam mehrfach eine Anhebung der Schwelle für die Sofortabschreibung von geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG) ins Gespräch. Die Bundesregierung hat sich nun entschlossen, Nägel mit Köpfen zu machen und die GWG-Schwelle zum 1. Januar 2018 beinahe zu verdoppeln, nämlich von 410 Euro auf 800 Euro. Die alte Grenze ist seit 1965 unverändert - eine Anpassung ist also längst überfällig. Weitere Details über die Anpassung hat die Bundesregierung noch nicht bekannt gegeben. Unklar ist daher insbesondere, was aus der bisherigen Poolabschreibung für Wirtschaftsgüter mit einem Wert zwischen 150 Euro und 1.000 Euro werden soll. Es ist aber wahrscheinlich, dass die Sammelposten-Regelung aus Vereinfachungsgründen im Gegenzug gestrichen wird.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-12 wid-81 drtm-bns 2025-03-12