Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Bagatellgrenze für die Nichtanwendung der Abfärbewirkung

Zum ersten Mal hat der Bundesfinanzhof klare Grenzen definiert, unterhalb der geringe gewerbliche Einkünfte noch keine Abfärbewirkung auf freiberufliche Einkünfte entfalten.

Freiberuflern müssen immer mit dem Risiko leben, dass ihre gesamten Einkünfte zu gewerblichen Einkünften umqualifiziert werden, wenn sie auch nur in geringem Umfang eine gewerbliche Tätigkeit ausüben. Eine Ausnahme von dieser Abfärbewirkung gilt nur bei einem äußerst geringen Anteil gewerblicher Einkünfte. In einem neuen Urteil hat der Bundesfinanzhof die Bagatellgrenze nun präzisiert. Zu einer Abfärbung kommt es demnach nicht, wenn der gewerbliche Anteil der Umsätze 3 % der Gesamtumsatzerlöse und 24.500 Euro nicht übersteigt. Dabei sind die Nettoumsätze zugrunde zu legen, um das Verhältnis der Umsätze bei unterschiedlichen Umsatzsteuersätzen nicht zu verfälschen. Beim Eurobetrag für die Bagatellgrenze haben sich die Richter am Gewerbesteuerfreibetrag für Personengesellschaften orientiert. Es müssen daher beide Grenzen eingehalten werden, damit es nicht zu einer Abfärbewirkung kommt.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-12 wid-81 drtm-bns 2025-03-12